Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU, Freie Wähler und FDP

Überwältigendes Votum zu Stuttgart 21

Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm sind struktur- und verkehrspolitisch sowie aus ökologischen Gründen für die Region Stuttgart und das Land Baden-Württemberg von herausragender Bedeutung.

Das Projekt ist über 15 Jahre in allen demokratischen Gremien öffentlich behandelt worden und wurde mit klaren Mehrheiten angenommen. Zuletzt wurden bei der Regionalwahl am 7. Juni 2009 die Parteien und Gruppierungen, die sich klar für eine Beteiligung an S 21 ausgesprochen haben, mit einer Mehrheit von 75% der Wählerstimmen ausgestattet. Bei aller Unterschiedlichkeit der Standpunkte ist auch in der Zwischenzeit nicht erkennbar, dass eine echte Alternative besteht.

Jahrelange nach demokratischen Grundsätzen abgelaufene Diskussions- und Entscheidungsprozesse können nicht einfach unter dem Eindruck von Protesten für bedeutungslos erklärt werden. Dies würde dem Rechtsstaat bleibenden Schaden zufügen.

Ein Baustopp wird abgelehnt. Damit sind Gespräche nicht ausgeschlossen, sie dürfen aber nicht dazu führen, dass demokratische Regeln und die Prinzipien des Rechtsstaates außer Kraft gesetzt werden.

Begründung des Dringlichkeitsantrags:

Angesichts der aktuellen Fokussierung der öffentlichen Diskussion auf die Frage eines „Baustopps“ von Stuttgart 21 ist eine klare und zeitnahe Stellungnahme der Region notwendig.

Mit der Resolution legen wir erneut ein nachdrückliches Bekenntnis zu Stuttgart 21 und zur Neubaustrecke Wendlingen – Ulm ab. Beide Projekte sind untrennbar miteinander verbunden.

Folgende Gründe sind dabei für uns ausschlaggebend:

Stuttgart 21 ist ökologisch sinnvoll und wirtschaftlich geboten. Es verlagert den Verkehr von der Straße und aus der Luft auf die Schiene, es hält den Wirtschaftsstandort Region Stuttgart wettbewerbsfähig und schafft Tausende neuer Arbeitsplätze. 100 Hektar versiegelte Fläche werden gewonnen für Wohnraum, Park, Grünanlagen und öffentliche Plätze. Ein Baustopp würde das ganze Projekt in Frage stellen.

Die wichtigsten Vorteile für die Region Stuttgart sind:

1. Stuttgart 21 mit der Anbindung des Flughafens und die Neubaustrecke Wendlingen - Ulm gewährleisten die Einbindung der Region Stuttgart und des Landes Baden-Württemberg an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz.

Alternativen dazu wurden geprüft und aus guten Gründen verworfen. Es gibt keine sinnvollere Alternative, um an die Magistrale Paris – Straßburg – Karlsruhe – Stuttgart – München – Wien – Budapest/Bratislava angebunden zu werden. Wenn Stuttgart 21 scheitert, wird nicht nur unsere Region, sondern ganz Baden-Württemberg von dieser wichtigen West-Ost-Verbindung abgehängt und gerät in den europäischen Verkehrsschatten. Andere Metropolregionen würden davon im Gegenzug erheblich profitieren.

2. Der Wirtschaftsstandort Region Stuttgart mit seinen hochqualifizierten Arbeitsplätzen, seiner weltweiten Vernetzung und Exportorientierung ist von einer exzellenten Verkehrsanbindung abhängig, um auf Dauer die Arbeitsplätze in der Region zu erhalten. Stuttgart 21 sichert nicht nur Arbeitsplätze sondern es werden Tausende neuer Arbeitsplätze geschaffen. Das Bauvorhaben wird sich als Jobmotor für die Region Stuttgart erweisen.

3. Die Neuordnung des Bahnknotens mit der weiterführenden Neubaustrecke nach Ulm erweitert in erheblichem Umfang das Angebot auf der Schiene im Fern- und Regionalverkehr.

Die Verbindung Stuttgart – Ulm reduziert bspw. die Fahrzeit von 54 Minuten um fast die Hälfte auf 28 Minuten. Die Anbindung aller Kreisstädte an den Flughafen verbessert sich deutlich. Die Fahrzeiten verkürzen sich um bis zu 70 Prozent.

4. Die Landeshauptstadt erhält eine 100 Hektar große Fläche inmitten der Stadt zurück, die bislang aus einer Gleiswüste besteht. Sie bekommt damit ungeahnte Möglichkeiten der städtebaulichen Entwicklung. Das steigert die Attraktivität Stuttgarts als Metropole und damit der gesamten Region und des Landes Baden-Württemberg. Die Stadt wird sich zum Zuwanderungsmagneten entwickeln. 11.000 neue Wohnungen werden entstehen.

Die Regionalversammlung ist jederzeit zu einem Dialog bereit, verwahrt sich jedoch gegen den Vorwurf, die Entscheidung S 21 sei demokratisch nicht legitimiert. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine repräsentative Demokratie und ein Rechtsstaat. In zahlreichen öffentlichen Regionalversammlungen und Ausschusssitzungen wurde über diese Baumaßnahme diskutiert, Tausende von Zeitungsartikeln sind erschienen, Hunderte von Informationsveranstaltungen wurden durchgeführt, eine Ausstellung im Bahnhofsturm informiert als Dauerausstellung über das Projekt. Der Gemeinderat in Stuttgart, die Regionalversammlung, der Landtag von Baden-Württemberg und der Deutsche Bundestag haben wiederholt Beschlüsse mit breiten Mehrheiten gefasst und das Projekt jeweils mit deutlichen Majoritäten endgültig beschlossen. Weil das Projekt für das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz von zentraler Bedeutung ist, hat das Europäische Parlament erhebliche Finanzmittel dafür bereitgestellt. Die vielen von den Gegnern angestrengten Prozesse gegen das Projekt führten jeweils zu einer erneuten rechtskräftigen Bestätigung von Stuttgart 21.

Alle Regionalrätinnen und Regionalräte haben geschworen der Verfassung die Treue zu halten, Gehorsam gegenüber den Gesetzen zu üben und die damit verbundenen Pflichten gewissenhaft zu erfüllen. Das Projekt jetzt zu kippen ist eine Aufforderung zum Rechtsbruch, der wir nicht folgen werden. Ein Baustopp kommt für uns daher nicht in Frage. Er würde den Bürgern Sand in die Augen streuen. Ein Ausstieg würde einen Milliardenbetrag kosten und man stünde mit leeren Händen da. Zu Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen - Ulm gibt es keine realistische Alternative. Es ist ein Gebot des Rechtsstaates und der politischen Vernunft das Projekt in der demokratisch legitimierten Form umzusetzen.

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